1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Transportern und Kühlfahrzeugen der Frosty-GO Inhaber: Müslüm Yalcin
Frosty-GO – cool.moves.fresh.goods. BAYAL Fleischhandel (Einzelunternehmen)
Müslüm Yalcin, Bunsenweg 2, 47447 Moers – (nachfolgend „Vermieter)
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1. Diese Mietbedingungen und die Mietvertrags-Zusammenfassung (inkl. digitaler Tablet-Erfassung)
bilden gemeinsam den Mietvertrag zwischen dem in der Zusammenfassung benannten Mieter und
dem Vermieter.
2. Vertragsparteien sind ausschließlich Mieter und Vermieter – auch dann, wenn Dritte ganz oder
teilweise die Mietkosten übernehmen.
§ 2 Mietzeit, Verlängerung, vorzeitige Rückgabe
1. Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs bis zum in der Mietvertrags-Zusammenfassung
ausgewiesenen Rückgabetermin berechtigt („Mietzeit“).
2. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters (mündlich oder
schriftlich). Verlängerungen können höhere Tarife und/oder zusätzliche Kautionen auslösen; der
Vermieter informiert hierüber vorab.
3. Vorzeitige Rückgabe:
a) Bei Vorauszahlung/Sondertarif besteht regelmäßig kein Anspruch auf Rückerstattung.
b) Ohne Vorauszahlung können sich Tages- und Nebensätze an die tatsächlich genutzte Mietzeit
anpassen. Der Mieter sollte die Konditionen vor Rückgabe klären.
c) Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 3 Anforderungen an Fahrer und Berechtigte Fahrer
1. Der Mieter muss über eine im Anmiet-land gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse verfügen.
2. Führen dürfen nur der Mieter und die in der Mietvertrags-Zusammenfassung ausdrücklich erfassten
Berechtigten Fahrer. Für Fahrer unter 25 Jahren können Zuschläge und Einschränkungen gelten.
Sind Ersatzfahrer vermerkt, dürfen ausschließlich diese das Fahrzeug führen.
§ 4 Zulässige und unzulässige Nutzung
1. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung:
a) durch nicht berechtigte Personen;
b) bei Rauschmittel-/Alkoholeinfluss;
c) zu Rennen, Test- oder Hochgeschwindigkeitsfahrten;
d) zur gewerblichen Personenbeförderung oder Weitervermietung ohne Erlaubnis;
e) zu rechtswidrigen Zwecken oder zur vorsätzlichen Schadenszufügung;
f) auf Renn-/Test-/unbefestigten Strecken, Stränden und in Luftfahrt-/militärischen Bereichen;
g) zum Schleppen ohne Anhängerkupplung/ohne Zustimmung;
h) mit Überladung, unzureichend gesicherter oder unzulässiger Ladung;
i) bei Missachtung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften;
j) zum Durchfahren von Wasser/Obstakeln oberhalb der Bodenfreiheit oder Unterfahren von
Höhenbegrenzungen;
k) mit Tabak- oder E-Zigarettenrauch im Fahrzeug.
2. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 5 Besondere Pflichten bei Kühlfahrzeugen (Kühlkette/HACCP)
1. Der Mieter hat die Temperaturführung entsprechend dem Transportgut sicherzustellen (z. B.
Frischbereich i. d. R. +2 °C bis +8 °C; Tiefkühl ≤ –18 °C, sofern vertraglich vereinbart).
2. Der Mieter ist zur täglichen Dokumentation der Temperaturen (Abfahrt/Ankunft/Standzeiten)
verpflichtet und hat Türöffnungszeiten betrieblich zu minimieren.
3. Kühlaggregat:
a) Betrieb gemäß Herstellerangaben; Standkühlung nur mit zulässigen Energiequellen; kein
Missbrauch als Stromlieferant.
b) Warn-/Störmeldungen sind unverzüglich zu prüfen; bei Störung Transport unterbrechen,
Vermieter informieren.
4. Reinigung/Hygiene: Ladebereich regelmäßig reinigen und desinfizieren; Geruchs-
/Farbübertragungen vermeiden; LMHV/HACCP-Anforderungen einhalten.
5. Verbotene Güter: explosions-, radioaktive, stark korrosive Stoffe; ausgenommen rechtlich zulässige,
haushaltsübliche Kleinstmengen.
6. Haftung bei Kühlkettenunterbrechung: Der Mieter trägt Schäden, die auf Betriebsfehler,
unsachgemäße Beladung, unterlassene Dokumentation oder Nichtbeachtung der Pflichten aus Abs.
1–5 zurückgehen, soweit nicht vom Vermieter zu vertreten.
§ 6 Pflichten des Mieters im Betrieb
1. Fahrzeug bei Übernahme prüfen; Abweichungen/Schäden sofort anzeigen.
2. Fahrzeug sichern (abschließen, Schlüssel/Keycard getrennt gesichert aufbewahren).
3. Keine eigenmächtigen Reparaturen; Arbeiten nur mit Zustimmung des Vermieters; Erstattung nur
gegen Nachweis.
4. Betriebsflüssigkeiten/Reifendruck regelmäßig prüfen (Öl, AdBlue, Wasser, Reifen).
5. Bei Störungen Nutzung sofort beenden, Vermieter kontaktieren; Warnanzeigen beachten.
6. Rückgabe während Öffnungszeiten an der vereinbarten Station; bei genehmigter Außer-
Öffnungszeiten-Rückgabe Schlüssel in die vorgesehene Box einwerfen, Fahrzeug am benannten Ort
abstellen.
7. Persönliche Gegenstände vor Rückgabe entfernen.
8. Behördliche Abgaben/Verstöße (Maut, Parken, Geschwindigkeit etc.) trägt der Mieter; der Vermieter
kann hierfür Bearbeitungsgebühren erheben.
9. Nur vorgeschriebenen Kraftstoff/Energie verwenden; Kilometerzähler nicht manipulieren.
§ 7 Verhalten bei Unfall, Verlust oder Diebstahl
1. Unverzügliche Meldung an Vermieter; Bestätigung in Textform binnen 1 Werktag (Diebstahl) bzw.
2 Werktagen (sonstige Fälle).
2. Polizeiliche Anzeige ist stets zu erstatten; Aktenzeichen dem Vermieter mitteilen.
3. Kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten.
4. Datenaufnahme (Beteiligte/Zeugen), Weiterleitung sämtlicher Schriftstücke an Vermieter.
5. Kooperation mit Vermieter/Versicherern (vollständig und wahrheitsgemäß).
6. Originalschlüssel bei Rückgabe/Diebstahl dem Vermieter überlassen bzw. Schlüsselbox nutzen.
§ 8 Entgelte, Kaution, Nebenkosten
1. Der Mietpreis ergibt sich aus der Mietvertrags-Zusammenfassung bzw. den am Anmietungstag
gültigen Tarifen. Ein „Tag“ entspricht, sofern so ausgewiesen, 24 Std. ab Mietbeginn; Kulanz 29
Min. bei Rückgabe.
2. Je nach Buchung können Zusatzkilometer, Jungfahrerzuschläge, Service-/Schutzpakete enthalten
sein.
3. Der Vermieter fordert zu Mietbeginn eine Kaution in Höhe von 500,00 € zur Sicherung künftiger
Forderungen.
4. Zusätzliche Sicherheit im Schadensfall:
a) bei gebuchter Haftungsreduzierung wird die Haftung auf 0,00 € gesetzt.
b) ohne Haftungsreduzierung 2.000 €.
Die Einbehaltung erfolgt über die hinterlegte Zahlkarte; eine Verzinsung erfolgt nicht. Rückzahlung
nicht benötigter Sicherheiten innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe bzw. Mietende.
5. Zahlungen des Mieters:
a) sämtliche vertraglichen Gebühren und Kosten, inkl. behördlicher Abgaben aus der Nutzung;
b) Bearbeitungsgebühr pro Vorgang (z. B. Verkehrsverstoß/Maut) 30 €, vorbehaltlich Nachweis
geringeren/höheren Schadens;
c) Einweg-/Fremdrückgabe: jeweils tarifliche bzw. tatsächliche Rückführungs- und Ausfallkosten,
sofern nicht abweichend vereinbart;
d) Reinigung/Übermäßige Abnutzung (z. B. Rauch, grobe Verschmutzung): Pauschale gem.
Preisliste;
e) Betankung/Aufladung: Differenzmenge × Preis gem. Zusammenfassung zzgl. Servicegebühr;
keine Erstattung von Überschuss.
6. Zahlungsart: Kreditkarte, Apple-Pay, Debitkarte, Googlepay (weitere zulässige Mittel nur, falls
vereinbart).
§ 9 Schutzprodukte und Haftungsreduzierung
1. Haftungsreduzierung: Bei Erwerb beschränkt der Vermieter Regress je Schadensfall auf den
vereinbarten Selbstbehalt 2.000 €. Bei Erwerb der Excess Protection (EP) reduziert sich der
Selbstbehalt auf 0 €.
2. Ausschlüsse (kein/gekürzter Schutz):
a) Schäden allein aus Betrieb/Bremsung/Fehlbedienung/Fehlbetankung/Ladungsrutschen;
b) Schäden an Zusatz-/Sonderzubehör;
c) Vorsatz, sowie grobe Fahrlässigkeit anteilig gemäß Verschuldensgrad;
d) Verstöße gegen § 4 (unzulässige Nutzung) und § 6 (Pflichten), Fahren ohne Fahrerlaubnis;
e) fehlendes Polizeiaktenzeichen bei Diebstahl/Verlust von E-Ladekabeln.
Schutz bleibt insoweit bestehen, wie der Verstoß nicht ursächlich für Eintritt/Feststellung/Umfang
des Schadens war; Beweislast beim Mieter; Arglist schließt Berufung auf fehlende Ursächlichkeit
aus.
3. Pannenhilfe (RAP): 24/7-Notdienst (u. a. Starthilfe, Reifen, Abschleppen, Schlüsselservice, bis 5 l
Kraftstoff), gemäß jeweils gültigem Länderkatalog.
4. Haftpflicht gegenüber Dritten: im Mietpreis in gesetzlich vorgeschriebenem Umfang enthalten,
soweit nicht anders vereinbart.
§ 10 Haftung
1. Mieterhaftung nach Gesetz; ggf. Reduktion durch gebuchte Schutzpakete.
Pauschalierungen (Widerlegungsmöglichkeit):
a) Reparaturkostenpauschale für Kleinschäden gem. unabhängiger Standardliste,
b) Schadensbearbeitungspauschale 85 € je Fall.
Bei polizeilich erfasstem Unfall beginnt die Verjährung nach Einsichtnahme in die Akte; spätestens
9 Monate nach Rückgabe.
2. Vermieterhaftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung Kardinalpflichten; bei
leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Unberührt bleiben
Haftung nach ProdHaftG, bei Leben/Körper/Gesundheit, arglistiger Täuschung und übernommener
Garantie; Gleiches gilt für Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Telematik, Datenschutz
1. Fahrzeuge können mit eCall/Telematik (z. B. GPS, Ereignisspeicher, Diagnosedaten) ausgestattet
sein. Der Vermieter darf – im gesetzlich zulässigen Rahmen, zur Vertragserfüllung bzw. aufgrund
berechtigten Interesses – Standort-, Kollisions- und Betriebsdaten verarbeiten (u. a.
Verlust/Diebstahl-Ortung, Pannenhilfe, Abrechnung, Sicherheit, Betrugsprävention).
2. Bei Kopplung von Mobilgeräten können personenbezogene Daten in Fahrzeugsysteme übertragen
werden; der Mieter ist verpflichtet, diese vor Rückgabe zu löschen.
3. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Vermieters (abrufbar unter www.frosty-go.com).
§ 12 Rückgabe, Vertragsende, Wiederinbesitznahme
1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit/verlängerten Mietzeit oder nach Maßgabe dieser
Bedingungen.
2. Der Mieter kann jederzeit vorzeitig zurückgeben (vgl. § 2).
3. Gibt der Mieter schuldhaft nicht frist-/ordnungsgemäß zurück, ist der Vermieter berechtigt, das
Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen; behördliche Meldungen bleiben
vorbehalten.
4. Eine stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 13 Anwendbares Recht, Streitbeilegung
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Die OS-Plattform der EU ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Der Vermieter
nimmt nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren teil.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel: Unwirksame/undurchsetzbare Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen nicht.
2. Das Beschwerdeverfahren des Vermieters wird auf Anfrage in jeder Station bzw. am
Unternehmenssitz bereitgestellt.
3. Anlagen werden Vertragsbestandteil:
o Anlage 1: Übergabe-/Rückgabeprotokoll
o Anlage 2: Versicherungs- und Schutzprodukte
o Anlage 3: Selbstbeteiligungsschutz
o Anlage 4: Kühlkette/HACCP – Dokumentationspflichten (optional)