Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Transportern und Kühlfahrzeugen der Frosty-GO Inhaber: Müslüm Yalcin
Frosty-GO – cool.moves.fresh.goods. BAYAL Fleischhandel (Einzelunternehmen) Müslüm Yalcin, Bunsenweg 2, 47447 Moers – (nachfolgend „Vermieter)
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsparteien 1. Diese Mietbedingungen und die Mietvertrags-Zusammenfassung (inkl. digitaler Tablet-Erfassung) bilden gemeinsam den Mietvertrag zwischen dem in der Zusammenfassung benannten Mieter und dem Vermieter. 2. Vertragsparteien sind ausschließlich Mieter und Vermieter – auch dann, wenn Dritte ganz oder teilweise die Mietkosten übernehmen.
§ 2 Mietzeit, Verlängerung, vorzeitige Rückgabe 1. Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs bis zum in der Mietvertrags-Zusammenfassung ausgewiesenen Rückgabetermin berechtigt („Mietzeit“). 2. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters (mündlich oder schriftlich). Verlängerungen können höhere Tarife und/oder zusätzliche Kautionen auslösen; der Vermieter informiert hierüber vorab. 3. Vorzeitige Rückgabe: a) Bei Vorauszahlung/Sondertarif besteht regelmäßig kein Anspruch auf Rückerstattung. b) Ohne Vorauszahlung können sich Tages- und Nebensätze an die tatsächlich genutzte Mietzeit anpassen. Der Mieter sollte die Konditionen vor Rückgabe klären. c) Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 3 Anforderungen an Fahrer und Berechtigte Fahrer 1. Der Mieter muss über eine im Anmiet-land gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse verfügen. 2. Führen dürfen nur der Mieter und die in der Mietvertrags-Zusammenfassung ausdrücklich erfassten Berechtigten Fahrer. Für Fahrer unter 25 Jahren können Zuschläge und Einschränkungen gelten. Sind Ersatzfahrer vermerkt, dürfen ausschließlich diese das Fahrzeug führen.
§ 4 Zulässige und unzulässige Nutzung 1. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung: a) durch nicht berechtigte Personen; b) bei Rauschmittel-/Alkoholeinfluss; c) zu Rennen, Test- oder Hochgeschwindigkeitsfahrten; d) zur gewerblichen Personenbeförderung oder Weitervermietung ohne Erlaubnis; e) zu rechtswidrigen Zwecken oder zur vorsätzlichen Schadenszufügung; f) auf Renn-/Test-/unbefestigten Strecken, Stränden und in Luftfahrt-/militärischen Bereichen; g) zum Schleppen ohne Anhängerkupplung/ohne Zustimmung; h) mit Überladung, unzureichend gesicherter oder unzulässiger Ladung; i) bei Missachtung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften; j) zum Durchfahren von Wasser/Obstakeln oberhalb der Bodenfreiheit oder Unterfahren von Höhenbegrenzungen; k) mit Tabak- oder E-Zigarettenrauch im Fahrzeug. 2. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 5 Besondere Pflichten bei Kühlfahrzeugen (Kühlkette/HACCP) 1. Der Mieter hat die Temperaturführung entsprechend dem Transportgut sicherzustellen (z. B. Frischbereich i. d. R. +2 °C bis +8 °C; Tiefkühl ≤ –18 °C, sofern vertraglich vereinbart). 2. Der Mieter ist zur täglichen Dokumentation der Temperaturen (Abfahrt/Ankunft/Standzeiten) verpflichtet und hat Türöffnungszeiten betrieblich zu minimieren. 3. Kühlaggregat: a) Betrieb gemäß Herstellerangaben; Standkühlung nur mit zulässigen Energiequellen; kein Missbrauch als Stromlieferant. b) Warn-/Störmeldungen sind unverzüglich zu prüfen; bei Störung Transport unterbrechen, Vermieter informieren. 4. Reinigung/Hygiene: Ladebereich regelmäßig reinigen und desinfizieren; Geruchs- /Farbübertragungen vermeiden; LMHV/HACCP-Anforderungen einhalten. 5. Verbotene Güter: explosions-, radioaktive, stark korrosive Stoffe; ausgenommen rechtlich zulässige, haushaltsübliche Kleinstmengen. 6. Haftung bei Kühlkettenunterbrechung: Der Mieter trägt Schäden, die auf Betriebsfehler, unsachgemäße Beladung, unterlassene Dokumentation oder Nichtbeachtung der Pflichten aus Abs. 1–5 zurückgehen, soweit nicht vom Vermieter zu vertreten.
§ 6 Pflichten des Mieters im Betrieb 1. Fahrzeug bei Übernahme prüfen; Abweichungen/Schäden sofort anzeigen. 2. Fahrzeug sichern (abschließen, Schlüssel/Keycard getrennt gesichert aufbewahren). 3. Keine eigenmächtigen Reparaturen; Arbeiten nur mit Zustimmung des Vermieters; Erstattung nur gegen Nachweis. 4. Betriebsflüssigkeiten/Reifendruck regelmäßig prüfen (Öl, AdBlue, Wasser, Reifen). 5. Bei Störungen Nutzung sofort beenden, Vermieter kontaktieren; Warnanzeigen beachten. 6. Rückgabe während Öffnungszeiten an der vereinbarten Station; bei genehmigter Außer- Öffnungszeiten-Rückgabe Schlüssel in die vorgesehene Box einwerfen, Fahrzeug am benannten Ort abstellen. 7. Persönliche Gegenstände vor Rückgabe entfernen. 8. Behördliche Abgaben/Verstöße (Maut, Parken, Geschwindigkeit etc.) trägt der Mieter; der Vermieter kann hierfür Bearbeitungsgebühren erheben. 9. Nur vorgeschriebenen Kraftstoff/Energie verwenden; Kilometerzähler nicht manipulieren.
§ 7 Verhalten bei Unfall, Verlust oder Diebstahl 1. Unverzügliche Meldung an Vermieter; Bestätigung in Textform binnen 1 Werktag (Diebstahl) bzw. 2 Werktagen (sonstige Fälle). 2. Polizeiliche Anzeige ist stets zu erstatten; Aktenzeichen dem Vermieter mitteilen. 3. Kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten. 4. Datenaufnahme (Beteiligte/Zeugen), Weiterleitung sämtlicher Schriftstücke an Vermieter. 5. Kooperation mit Vermieter/Versicherern (vollständig und wahrheitsgemäß). 6. Originalschlüssel bei Rückgabe/Diebstahl dem Vermieter überlassen bzw. Schlüsselbox nutzen.
§ 8 Entgelte, Kaution, Nebenkosten 1. Der Mietpreis ergibt sich aus der Mietvertrags-Zusammenfassung bzw. den am Anmietungstag gültigen Tarifen. Ein „Tag“ entspricht, sofern so ausgewiesen, 24 Std. ab Mietbeginn; Kulanz 29 Min. bei Rückgabe. 2. Je nach Buchung können Zusatzkilometer, Jungfahrerzuschläge, Service-/Schutzpakete enthalten sein. 3. Der Vermieter fordert zu Mietbeginn eine Kaution in Höhe von 500,00 € zur Sicherung künftiger Forderungen. 4. Zusätzliche Sicherheit im Schadensfall: a) bei gebuchter Haftungsreduzierung wird die Haftung auf 0,00 € gesetzt. b) ohne Haftungsreduzierung 2.000 €. Die Einbehaltung erfolgt über die hinterlegte Zahlkarte; eine Verzinsung erfolgt nicht. Rückzahlung nicht benötigter Sicherheiten innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe bzw. Mietende. 5. Zahlungen des Mieters: a) sämtliche vertraglichen Gebühren und Kosten, inkl. behördlicher Abgaben aus der Nutzung; b) Bearbeitungsgebühr pro Vorgang (z. B. Verkehrsverstoß/Maut) 30 €, vorbehaltlich Nachweis geringeren/höheren Schadens; c) Einweg-/Fremdrückgabe: jeweils tarifliche bzw. tatsächliche Rückführungs- und Ausfallkosten, sofern nicht abweichend vereinbart; d) Reinigung/Übermäßige Abnutzung (z. B. Rauch, grobe Verschmutzung): Pauschale gem. Preisliste; e) Betankung/Aufladung: Differenzmenge × Preis gem. Zusammenfassung zzgl. Servicegebühr; keine Erstattung von Überschuss. 6. Zahlungsart: Kreditkarte, Apple-Pay, Debitkarte, Googlepay (weitere zulässige Mittel nur, falls vereinbart).
§ 9 Schutzprodukte und Haftungsreduzierung 1. Haftungsreduzierung: Bei Erwerb beschränkt der Vermieter Regress je Schadensfall auf den vereinbarten Selbstbehalt 2.000 €. Bei Erwerb der Excess Protection (EP) reduziert sich der Selbstbehalt auf 0 €. 2. Ausschlüsse (kein/gekürzter Schutz): a) Schäden allein aus Betrieb/Bremsung/Fehlbedienung/Fehlbetankung/Ladungsrutschen; b) Schäden an Zusatz-/Sonderzubehör; c) Vorsatz, sowie grobe Fahrlässigkeit anteilig gemäß Verschuldensgrad; d) Verstöße gegen § 4 (unzulässige Nutzung) und § 6 (Pflichten), Fahren ohne Fahrerlaubnis; e) fehlendes Polizeiaktenzeichen bei Diebstahl/Verlust von E-Ladekabeln. Schutz bleibt insoweit bestehen, wie der Verstoß nicht ursächlich für Eintritt/Feststellung/Umfang des Schadens war; Beweislast beim Mieter; Arglist schließt Berufung auf fehlende Ursächlichkeit aus. 3. Pannenhilfe (RAP): 24/7-Notdienst (u. a. Starthilfe, Reifen, Abschleppen, Schlüsselservice, bis 5 l Kraftstoff), gemäß jeweils gültigem Länderkatalog. 4. Haftpflicht gegenüber Dritten: im Mietpreis in gesetzlich vorgeschriebenem Umfang enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
§ 10 Haftung 1. Mieterhaftung nach Gesetz; ggf. Reduktion durch gebuchte Schutzpakete. Pauschalierungen (Widerlegungsmöglichkeit): a) Reparaturkostenpauschale für Kleinschäden gem. unabhängiger Standardliste, b) Schadensbearbeitungspauschale 85 € je Fall. Bei polizeilich erfasstem Unfall beginnt die Verjährung nach Einsichtnahme in die Akte; spätestens 9 Monate nach Rückgabe. 2. Vermieterhaftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung Kardinalpflichten; bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Unberührt bleiben Haftung nach ProdHaftG, bei Leben/Körper/Gesundheit, arglistiger Täuschung und übernommener Garantie; Gleiches gilt für Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Telematik, Datenschutz 1. Fahrzeuge können mit eCall/Telematik (z. B. GPS, Ereignisspeicher, Diagnosedaten) ausgestattet sein. Der Vermieter darf – im gesetzlich zulässigen Rahmen, zur Vertragserfüllung bzw. aufgrund berechtigten Interesses – Standort-, Kollisions- und Betriebsdaten verarbeiten (u. a. Verlust/Diebstahl-Ortung, Pannenhilfe, Abrechnung, Sicherheit, Betrugsprävention). 2. Bei Kopplung von Mobilgeräten können personenbezogene Daten in Fahrzeugsysteme übertragen werden; der Mieter ist verpflichtet, diese vor Rückgabe zu löschen. 3. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Vermieters (abrufbar unter www.frosty-go.com).
§ 12 Rückgabe, Vertragsende, Wiederinbesitznahme 1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit/verlängerten Mietzeit oder nach Maßgabe dieser Bedingungen. 2. Der Mieter kann jederzeit vorzeitig zurückgeben (vgl. § 2). 3. Gibt der Mieter schuldhaft nicht frist-/ordnungsgemäß zurück, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen; behördliche Meldungen bleiben vorbehalten. 4. Eine stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 13 Anwendbares Recht, Streitbeilegung 1. Es gilt deutsches Recht. 2. Die OS-Plattform der EU ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Der Vermieter nimmt nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren teil.
§ 14 Schlussbestimmungen 1. Salvatorische Klausel: Unwirksame/undurchsetzbare Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. 2. Das Beschwerdeverfahren des Vermieters wird auf Anfrage in jeder Station bzw. am Unternehmenssitz bereitgestellt. 3. Anlagen werden Vertragsbestandteil: o Anlage 1: Übergabe-/Rückgabeprotokoll o Anlage 2: Versicherungs- und Schutzprodukte o Anlage 3: Selbstbeteiligungsschutz o Anlage 4: Kühlkette/HACCP – Dokumentationspflichten (optional)